it-protect
Gemäß § 4f BDSG muss jedes rechtlich eigenständige Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und damit mehr als neun Arbeitnehmer beschäftigt, innerhalb eines Monats nach Aufnahme derartiger Verfahren einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Gerne überprüfe ich ob diese gesetzliche Vorschrift für Sie zutrifft und was dann ggf. zu tun ist.
Falls sich herausstellt dass Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, können Sie einen Ihrer Mitarbeiter dazu bestellen und entsprechend schulen (lassen), oder diese Aufgabe komplett an einen externen Dienstleister vergeben. (mich...?)
Weiterhin biete ich Ihnen eine komplette Analyse Ihres Netzwerks auf Sicherheitsmängel in Bezug auf fehlende Schutzvorrichtungen, unzureichenden Virenschutz, löcherige Firewalls, häufige Benutzerfehler(!) etc. pp an.

Entsorgung und endgültige Löschung von Bits und Bytes übernehme ich ebenfalls kostengünstig nach anerkannten und zertifizierten Verfahren.


