und was sonst noch ?
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Gemäß § 4f BDSG muss jedes rechtlich eigenständige Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und damit mehr als neun Arbeitnehmer beschäftigt, innerhalb eines Monats nach Aufnahme derartiger Verfahren einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Gerne überprüfe ich ob diese gesetzliche Vorschrift für Sie zutrifft und was dann ggf. zu tun ist.

Falls sich herausstellt dass Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, können Sie einen Ihrer Mitarbeiter dazu bestellen und entsprechend schulen (lassen), oder diese Aufgabe komplett an einen externen Dienstleister vergeben. (mich...?)

Weiterhin biete ich Ihnen eine komplette Analyse Ihres Netzwerks auf Sicherheitsmängel in Bezug auf fehlende Schutzvorrichtungen, unzureichenden Virenschutz, löcherige Firewalls, häufige Benutzerfehler(!) etc. pp an. 


Datenlöschung


Entsorgung und endgültige Löschung von Bits und Bytes übernehme ich ebenfalls kostengünstig nach anerkannten und zertifizierten Verfahren.





 

 
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Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.