und was sonst noch ?
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Sachverständigengutachten werden immer dann gebraucht, wenn es gilt den jeweiligen "Status Quo" zu einem bestimmten Zeitpunkt neutral festzuhalten.
 
Sie sind die wesentliche Grundlage für Bewertungen von Projektkalkulationen, Meinungsverschiedenheiten, gerichtliche Auseinandersetzungen und Versicherungsfällen. Durch leider heute unvermeidlich lange Verfahren werden ohne rechtzeitige Gutachten die Feststellungen der entscheidungserheblichen Fakten erschwert, wenn nicht gar ganz verhindert.
 
Zudem kann man durch ein Gutachten vielleicht einen anstehenden Rechtsstreit vermeiden und sich im Vorfeld einigen, da es allen beteiligten Parteien klar sein dürfte, das ein gerichtlich bestellter Gutachter zumindest ähnlich und nicht viel anders bewertet. 
 
Desweiteren ist es vielleicht auch interessant, eine Mediation herbeizuführen, indem die streitenden Parteien beide als Auftraggeber fungieren und der Sachverständige beiden Parteien gleich verpflichtet ist. Hierdurch wird ein Rahmen geschaffen, indem sich beide Parteien im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung einigen können. Hingewiesen sei hier noch darauf, das der Gutachter in einer Mediation keine Beratungsleistung erbringt und auch keine Entscheidungen fällt. Er beschreibt lediglich die Fakten neutral und sachgerecht in der Form, dass sie von den Beteiligten auch verstanden werden können, und diese dann selber von sich aus zu einer Einigung kommen.
 
Ich biete Ihnen neutrale, form- und sachgerechte Gutachten über EDV-Anlagen und Peripheriegeräte nach EDV-Schäden, Datenmissbrauch und Manipulation oder einfach nur zur Wertermittlung bzw. als Grundlage zur (Kosten -) Optimierung in Form von Konsolidierung und Virtualisierung mittels VMWare.
 
Komplexe Sachverhalte werden verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Über zwanzig Jahre Berufserfahrung sowie ständige Weiterbildung sorgen für die notwendige Kompetenz.
 
Öffentliche Bestellung und Vereidigung ist zwar angestrebt, braucht aber Zeit und kann leider nicht durch Ablegen einer Prüfung "erzwungen" werden. Sie ist mehr das "Sahnehäubchen" nach einer mehrjährigen Sachverständigentätigkeit und hängt sehr vom Wohlwollen der zuständigen Gremien (hier IHK Köln) ab, die zunächst einmal grundsätzlich entscheiden müssen, ob überhaupt noch öffentlich bestellte Sachverständige in der Gegend gebraucht werden. Diese Hürde ist aus eigener Kraft nicht zu nehmen. 
 
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